WIPPERBRÜCKEN  Radfahren ist vor der sogenannten Schulbrücke zweimal erlaubt und einmal verboten. An der Kreisstraße ist ein Sperrschild inzwischen überflüssig. Von Detlef Anders Mehringen/MZ

Die Beschilderung vor zwei Fußgängerbrücken in Mehringen sorgte in der jüngsten Ortschaftsratssitzung für Diskussionsbedarf und Änderungswünsche an die Stadt Aschersleben. Die Freude über die neue Wipperstegbrücke ist nach der Freigabe groß. In der Ratssitzung gab es allerdings den Hinweis, dass noch immer Schilder im Ort stehen, laut denen die Brücke noch gesperrt ist. Alle drei Schilder stehen noch, berichtete ein Ortschaftsratsmitglied. Silvia Wollmann wünschte sich, dass diese jetzt entfernt werden. Die Mehringer Bürger haben ein Stück Lebensqualität mehr, stellte sie zur neuen Brücke fest. Silvia Wollmann dankte aber auch Anwohnern wie Annika Fügner-Meier und mehreren jungen Menschen, die beim Organisieren eines kleinen Brückenfestes geholfen hatten. „Mich hat gefreut, dass sich Mehringen an der Stelle verjüngt, und junge Leute zugreifen“, sagte sie. Im Ergebnis dieser Einweihungsfeier steht jetzt eine Sitzbank an der Brücke, berichtete Ortsbürgermeister Albrecht Schneidewind. Verwundert zeigte sich Schneidewind allerdings auch über Schilder vor einer anderen Fußgängerbrücke, die im Ort als „Schulbrücke“ bekannt ist.

Wenn man vom Kloster kommt, sei das Radfahren verboten, berichtete der Ortsbürgermeister. „Wenn ich aus Richtung Bahnhof komme, darf ich mit dem Fahrrad fahren“, stellte er fest. Und auch aus einer dritten Richtung kommend dürfe man mit dem Fahrrad über die Schulbrücke fahren. Schneidewind berichtete von einer jungen Mutter mit Kind, die sich bei ihm beschwert hätte, weil er mit dem Fahrrad über diese Brücke fuhr. Es wäre ja gut, wenn die Bürger Zivilcourage zeigen. Aber an dieser Stelle wünschte sich Schneidewind einfach, dass es eine klare Ausschilderung aus jeder Richtung gibt. „Entweder an allen Stellen vor der Brücke, oder man sollte das letzte Schild auch noch wegnehmen“, sagte er. Schneidewind wusste auch etwas zum möglichen Hintergrund. Das Brückengeländer der einst von der LPG errichteten Stahlbrücke wäre drei oder vier Zentimeter zu niedrig, berichtete er. Da habe dann vielleicht jemand gesagt, dass das Fahrradfahren verboten werden müsste, um sich rechtlich abzusichern, überlegte der Ortschef. „Weil ja mal ein betrunkener Radfahrer über das Geländer in die Wipper stürzen könnte, weil er das Gleichgewicht nicht hält.“ Anders könne er sich dies nicht erklären, so Schneidewind weiter. „Früher hätte ich gesagt, das wäre etwas für den Eulenspiegel“, meinte er mit Blick auf das bekannte DDR-Satiremagazin, das es noch heute gibt.